Covid-19: Tätigkeiten von Bergführern, Wanderleitern oder Kletterlehrern

Der SBV informiert:

  • Ab heute und bis auf weiteres sind alle kommerziellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sport- und Freizeitaktivitäten vorübergehend strengstens verboten.
  • Mit anderen Worten: Die Tätigkeit von Bergführern, Wanderleitern oder Kletterlehrern ist bis auf weiteres verboten.

Detaillierte Informationen wurden allen Verbandsmitgliedern persönlich per Email versendet.

Weitere Infos sind auch beim Bund oder Kanton zu finden.